In welcher Form wir unterstützen wird individuell vereinbart und richtet sich nach den persönlichen Wünschen und Bedarfen der pflegebedürftigen Person und deren Angehörigen.
Im Wesentlichen sind die von uns erbrachten Leistungen darauf ausgerichtet, dass die pflegebedürftige Person umfänglich versorgt ist, sodass ein Leben im eigenen Heim weiterhin möglich ist!
Zu den von uns erbrachten Leistungen zählen insbesondere:
Anleitung und Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags
Organisation und/oder Begleitung von Arzt-/Therapieterminen, Apothekengängen, usw.
Begleitung zu Behörden, Veranstaltungen, usw.
Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten (z. B. Antragsstellungen)
Unterstützung bei der Inanspruchnahme von anderen Dienstleistungen (Fußpflege, Friseur, usw.)
Anregung und Unterstützung von Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Wohnung (Freizeitangebote wie Spaziergänge, Unternehmungen, usw.)
Beaufsichtigung der pflegebedürftigen Person zur Entlastung der pflegenden Angehörigen
Zielgerichtete Ressourcenförderung (Maßnahmen zur kognitiven und körperlichen Aktivierung)
Unterstützung/Anleitung bei der Körperpflege
Hilfen bei der Haushaltsführung (gem. § 36 SGB XI)
Stellvertretende oder gemeinsame Einkäufe
Gemeinsame oder stellvertretende Zubereiten von Mahlzeiten
Spülen
Aufräumen und / oder Reinigen der Wohnung im allgemein üblichen Lebensbereich
Waschen und Pflegen der Kleidung
Beheizen des Wohnbereiches
Beziehen der Betten
Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus (gem. § 38 SGB V)
Dienstleistungen zur Weiterführung des Haushaltes
Ggf. Hilfe bei der Kinderbetreuung
Verhinderungspflege (gem. § 39 SGB XI)
Alltagsbegleitung und Beaufsichtigung der pflegebedürftigen Person bei Abwesenheit der Pflegeperson (z.B. Urlaub oder Krankheit)
Hauswirtschaftliche Hilfen
Die Kosten der Leistungen werden grundsätzlich von der Pflege- bzw. Krankenkasse übernommen, unter Berücksichtigung des jeweiligen Pflegegrades der pflegebedürftigen Person.